Wie hat der Rat entschieden?

Nachbesserung der Resolution zum Klimanotstand

Die Fußnote 2 in der Resolution zum Klimanotstand verrät: Der Klimanotstand in Bochum ist nur symbolisch zu verstehen! 

Ein Bürgerantrag will das ändern!

Der Rat der Stadt beschloss am  6. Juni 2019 eine  Resolution zum Klimanotstand, denn der Klimawandel sei nicht allein ein Klimaproblem, sondern auch ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem. Der Kampf gegen den Klimawandel sei daher eine Aufgabe höchster Priorität. Bochum werde „die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen“.

In den nun folgenden Monaten und Jahren wunderten sich viele Bochumerinnen und Bochumer, warum trotz ausgerufenen Klimanotstand im Stadtgebiet weiterhin so viele Bäume gefällt, Freiflächen mit Klimafunktionen bebaut und der Husemannplatz zugepflastert wird. Der Grund liegt in der Fußnote 2 zur Resolution zum Klimanotstand: der Klimanotstand ist „symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein“.

Aufgerüttelt durch diese Erkenntnis verfassen Mitglieder der Initiativen

im Herbs 2021 einen gemeinsamen Bürgerantrag, um die Resolution zum Klimanotstand nachzuschärfen.

Dem Rat der Stadt Bochum wird der Bürgerantrag vorgelegt, der im wesentlichen Folgendes anregt:

  1. Der Rat der Stadt Bochum bekräftigt den oben genannten Beschluss vom 06. Juni 2019 und betont die Klimaverantwortung der Stadt Bochum durch eine redaktionelle Ergänzung der Resolution zum Klimanotstand, indem der Hinweis aufgenommen wird:
    lokale Entscheidungen haben nicht nur Auswirkungen auf das regionale Klima, sondern in ihrer globalen Summe auch Auswirkungen auf das globale Klima“.
  2. Der Rat der Stadt Bochum stellt klar, dass sich der Begriff „Symbolischer Akt“ aus der Fußnote 2 der Resolution sich lediglich darauf bezieht, dass der ausgerufene Klimanotstand keine juristische Grundlage für die Ausrufung von Notstandsmaßnahmen ist.
  3. Der Rat der Stadt Bochum erklärt, dass der erste Punkt der Resolution 
    Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.“
    für das Handeln der Stadtverwaltung, des Rates, dessen Ausschüssen und Bezirksvertretungen rechtliche Verbindlichkeit besitzt und entsprechend des ebenfalls in der Sitzung des Rats vom 06.06.2019 unter TOP 2.9 gefassten Beschlusses zum „Klimaschutz in Bochum“ umzusetzen ist.
  4. Der Rat der Stadt Bochum fordert die Verwaltung der Stadt auf, zur Umsetzung des Beschlusses des Rates zum „Klimaschutz in Bochum“ vom 06.06.2019 das von ihr verwaltungsseitig entwickelte Darstellungsformat der klimarelevanten Auswirkungen innerhalb von Entscheidungsvorlagen für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung vorzustellen, damit der Rat dieses auf seine Geeignetheit zur formalen und inhaltlichen Darstellung der klimarelevanten Auswirkungen vor Ort und für Bochum überprüfen und in der nächstmöglichen Sitzung über die Nutzung des Informationsformats beschließen kann.
  5. Der Rat der Stadt Bochum beauftragt die Verwaltung, den Text der Resolution sowie die ergänzende Handlungsanweisung des Beschlusses zum „Klimaschutz in Bochum“ auf der Internetpräsenz bochum.de unter den Suchbegriffen „Klimanotstand“ und „Klimaschutz“ öffentlich zugänglich zu machen.

Was meinst Du – wie hat der Rat entschieden?

(nach Deiner Auswahl kannst Du Details zur Entscheidung des Rats einsehen.)



Der Bürgerantrag wurde