Rathaus-Wiki

Wie funktionieren Stadtverwaltung und Bochumer Politik?

Warum könnte das für Dich interessant sein?

Wenn Du Dich an demokratischen Prozessen beteiligen möchtest, ist umfassendes Wissen über Verwaltungsstrukturen, Arbeitsweisen der Politik und die Beteiligungsmöglichkeiten sehr hilfreich. Darüber hinaus brauchst Du seriöse Informationsquellen und ein bisschen Mut, rechtzeitig und frühzeitig mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu gehen.

Die Verwaltung des Bundeslands NRW umfasst alle Aufgaben, die von der Landesregierung und den Behörden übernommen werden und gliedert sich, wie folgt:

⇒ Erklärvideo

Bezirksregierungen

Bezirksregierungen sind Verwaltungseinheiten in Deutschland, die zwischen der Landesverwaltung NRW und den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen und stimmen die regionalen Bedarfe mit den Ministerien ab. Die Bezirksregierungen bündeln die unterschiedlichen Interessen bei komplexen Planungen. Sie sind in der Regel für die mittlere staatliche Verwaltungsebene zuständig und übernehmen bestimmte Aufgaben, die über die Zuständigkeit der Kommunen hinausgehen.

  1. Arnsberg
  2. Detmold
  3. Düsseldorf
  4. Köln
  5. Münster

Für Bochum ist der Regierungsbezirk Arnsberg zuständig und vertritt die Landesregierung NRW im Regierungsbezirk, der Südwestfalen und das östliche Ruhrgebiet umfasst.

Bochum – eine kreisfreie Stadt

In § 3 des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet (Ruhrgebiet-Gesetz) ist festgelegt, dass Bochum und Wattenscheid zusammengelegt werden und die kreisfreie Stadt Bochum bilden. Eine kreisfreie Stadt verwaltet sich selbst, d.h. sie hat eine eigene öffentliche Verwaltung sowie politische Gremien, die nur für Bochum zuständig sind.

In Nordrheinwestfahlen gibt es zurzeit 22 kreisfreie Städte, z.B. Bochum, Essen, Herne und Dortmund.

Alle anderen Städte in NRW, die zu klein sind, um sich selbst zu verwalten. werden durch sogenannte Kreise vertreten. In NRW gibt es 31 Kreise, wie z.B. den Ennepe-Ruhr-Kreis.

Die Bochumer Kommunalpolitik setzt sich aus Parteien und Wählergruppen zusam­men. Alle fünf Jahre finden Kommunalwahlen statt; die nächste Kommunalwahl findet am 14.09.2025 statt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Bochum wohnt bzw. keine Hauptwohnung außerhalb Bochum hat.

Rechtsgrundlagen:

Kommunalwahl 2020 – Zusammensetzung des Rats

Wie bei den Bundes- und Landtagswahlen, müssen sich auch Bochumer Parteien zu einer Regierungskoalition mit möglichst großer Mehrheit zusammenfinden, wenn nicht eine Partei die absolute Mehrheit der Sitze hat, oder eine Regierung ohne Mehrheit riskiert. Nach der letzten Kommunalwahl 2020 haben SPD und GRÜNEN die Regierung mit insgesamt 48 Sitzen gebildet; auf die Oppositionsparteien fallen insgesamt 38 Sitze.

Integrationsrat

Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrant*innen in den NRW-Kommunen und werden für 5 Jahre gewählt. Rechtliche Grundlage ist der § 27 der Gemeindeordnung NRW. Neben den gewählten Mitgliedern gehören auch Ratsmitglieder dem Integrationsrat an, die vom Rat entsendet werden. Kernaufgabe des Integrationsrats ist eine effektive Integrationspolitik und die Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund. Für den Integrationsrat dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohner*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind kandidieren. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag beim Wahlleiter der Stadt Bochum eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Wahlberechtigt sind alle Ausländer*innen, …
  • die am Wahltag 16 Jahre alt sind.
  • die sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Aber auch Deutsche, die
  • ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
  • als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland
erworben haben sowie nichtdeutsche EU-Bürger*innen und Aussiedler*innen dürfen den Integrationsrat wählen.

Die nach der Wahl im Rat vertretenen Parteien sind nicht automatisch vollumfänglich handlungsfähig, sie müssen Fraktionsstatus haben und hierfür gem.
§ 56 Gemeindeordnung NRW in den Bezirksvertretungen mindestens zwei und im Rat einer kreisfreien Stadt – also auch in Bochum – mindestens drei Mitglieder haben.

Fraktionen oder Gruppen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder von Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage politischer Übereinstimmungen zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.

Eine Gruppe im Rat oder in einer Bezirksvertretung besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.

Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rat oder anderen politischen Gremien mit und können so ihre Auffassung zu politischen Entscheidungen öffentlich darstellen. Fraktionen müssen demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen ein Statut verfassen, in dem das Abstimmungsverfahren, die Aufnahme und der Ausschluss aus der Fraktion geregelt werden.

Die Stadt Bochum muss Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen zu den sachlichen und personellen Aufwendungen für deren Arbeit gewähren. Diese Zuwendungen sind im Haushaltsplan der Stadt Bochum zu berücksichtigen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist Nachweis zu führen, der der/dem Oberbürgermeister*in vorzulegen ist.

Die Höhe der Zuwendungen für eine Fraktion ist abhängig von ihrer Stärke. Die Zuwendungen für eine Gruppe richtet sich nach den Zuwendungen für die kleinste Fraktion.

Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört werden Sach- und Kommunikationsmittel zur Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung gestellt.

Die Zusammensetzung des Rats in einer Legislaturperiode ist nicht in Stein gemeißelt: Partei-Mitglieder verlassen aus diversen Gründen die Fraktion, schließen sich anderen an oder machen allein weiter.

Das Rathaus

Der / die OB wird in NRW im Rahmen der Kommunalwahlen direkt von den Bürger*innen gewählt.

Drei bis vier weitere stellvertretende Bürgermeister*innen kommen dazu, die vom Rat gewählt werden (siehe § 4 Hauptsatzung der Stadt Bochum).

Die Aufgaben der/des OB sind in § 62 der Gemeindeordnung NRW geregelt. Im Wesentlichen sind das

  • Führung der Stadtverwaltung
  • Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Rates, der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
  • Organisation der Gemeindeverwaltung (Aufbau- und Ablauforganisation)
  • Erledigung der Geschäfte der Verwaltung
  • Repräsentation der Stadt Bochum und des Rates bei öffentlichen Anlässen (z. B. bei Empfängen, Städtepartnerschaften einfädeln, Ehrung von verdienten Bürger*innen, …)
  • Definition und Entwicklung von politischen Zielsetzungen und Strategien
  • Vorsitz der Sitzungen des Rats und des Hauptausschusses
  • Bekanntgabe von Zeitpunkt und den Ort der Sitzungen
  • Aufstellung der Tagesordnung
  • Leitung der Sitzungen, insb. Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung
  • Wiederspruch gegen Ratsbeschlüsse, wenn eine Gefährdung des Allgemeinwohls der Stadt Bochum oder Rechtsverstöße gesehen werden.
    Hält der Rat an seinem Beschluss fest, muss die/der Oberbürgermeister*in unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung einzuholen.
  • Erstellung der Niederschriften.

Natürlich kann eine Person diese Aufgaben nicht allein erledigen, so dass die/der Oberbürgermeister*in die Aufgaben delegieren kann – die Verantwortung bleibt aber beim Amtsträger.

Was in den meisten Unternehmen Organigramm heißt, heißt in der Stadtverwaltung Bochum Dezernatsverwaltungsplan.

In jedem Dezernat mit seinen Leitungen und Ämtern arbeiten zahlreiche Menschen, die entweder Dienstleistungen für die Bochumer Bürgerschaft verrichten oder mit Planungen und Entwicklungen der Stadt Bochum beschäftigt sind.

Eine Übersicht über die Ämter in der Stadtverwaltung findest Du unter www.bochum.de.

Über das Ratsinformationssystem haben die Bochumer Bürger*innen die Möglichkeit, die Arbeit der politischen Gremien zu verfolgen. Jedoch gibt es Informationen, die z.B. aus Datenschutzgründen oder bei berechtigtem Interesse von Betroffenen nicht öffentlich zugänglich sind.

Das Ratsinformationssystem findest Du im Internet,

Von der Startseite des Ratsinformationssystems aus gelangst Du weiter zum Ratsinformationssystem oder zum Rats-TV.

 


 

Hier findest Du folgende Informationen:
1 News:

Aktuelle Informationen z.B. über Sitzungsänderungen

___________________

2 Fachbereiche:

  • Dezernate und Referate
  • Angaben zu Funktionsträgern und Kontaktmöglichkeiten

___________________

3 Gremien:

Aktuelle Übersicht über alle aktiven Gremien und Information für jedes Gremium:

  • Anschrift der Geschäftsstelle
  • Zuständige*r Mitarbeiter*in: Name der und E-Mail per Kontaktformular
  • Anzahl der Mitglieder
  • Vorsitz und stellvertretender Vorsitz
  • Schriftführung und stellvertretende Schriftführung
  • Namen und Fraktionszugehörigkeit der
  • Mitglieder
  • beratenden Mitglieder
  • sachkundige Einwohner*innen
  • stellvertretenden Mitglieder

___________________

4 Fraktionen:

Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger im Rat und in den Bezirksvertretungen.

Für jede Fraktion erhält man folgende Informationen:

  • E-Mail-Adresse
  • Anzahl der Mitglieder
  • Vorsitz und stellvertretender Vorsitz
  • Namentliche Nennung der Mitglieder und Angaben zu deren Funktionen
  • Für jedes Fraktionsmitglied kann eine persönliche Seite aufgerufen werden (siehe 5)

___________________

5 Personen:

Bei der Auswahl aktiver Mandatsträger*innen (Politiker*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung) kann u.a. nach Funktion, Fraktion, Gremienzugehörigkeit oder nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens gefiltert werden. Angezeigt werden:

  • Private Informationen*)
  • Dienstliche Informationen*)
  • Kontaktmöglichkeiten*)
  • Gremienzugehörigkeit
  • Fraktionszugehörigkeit

*)            Die Person kann selbst entscheiden, welche Informationen veröffentlicht werden.

___________________

6 Vorlagen:

Um hier eine gewünschte Vorlage zu finden, ist es zweckmäßig, diese Vorlagen-Nummer zu kennen. Kennen Sie diese nicht, wird die Suche aufwendiger – siehe 8.

Ansonsten kannst Du im unteren Teil der Anzeige durch die bereits veröffentlichten Vorlagen blättern.

___________________

7 Sitzungen:

Im Sitzungskalender finden Sie alle Termine vergangener Sitzungen seit 2000 und Sitzungen des aktuellen Jahrs der Gremien.

Dabei finden Abkürzungen, wie z.B. AUNO oder BV III.

Wenn Du mit der Maus auf einen Kalender-Eintrag zeigst, erfährst Du, um welches Gremium es sich handelt:

Interessierst Du Dich nur für die Sitzungen eines bestimmten Gremiums, kannst Du das oben in der Anzeige im Terminfilter auswählen. Außerdem kannst Du noch die Art der Anzeige bestimmen, wie z.B. eine Jahresliste.

___________________

8 Recherche:

Suchst Du nach Vorlagen, kennst aber weder die Vorlagen-Nummer noch in welcher Sitzung die Vorlage behandelt wurde, musst Du auf das Recherche-Tool zurückgreifen.

Hier findest Du aber auch andere Dokumente, wie z.B. Anlagen zu Vorlagen, Einladungen zu Sitzungen oder Informationsbroschüren.

Je genauer Du die Suchkriterien eingrenzt, umso besser.

___________________

9 Anmeldung:

Die Anmeldung ist eine Funktion für Mandatsträger*innen. Je nach Gremienzugehörigkeit filtert das Ratsinformation für die Angemeldete Person die zutreffenden Dokumente heraus und erkennt, welche Dokumente die Person einsehen darf.

___________________

10 Termine:

Hier findest Du alle anstehenden Sitzungstermine.

Im RatsTV kannst Du eine gerade laufende Sitzung des Rates der Stadt Bochum per Livestream verfolgen oder sich Aufzeichnung vergangener Ratssitzungen im Archiv ansehen.

Das RatsTV findest Du auf der Startseite des Ratsinformationssystems www.bochum.de/Ratsinformationssystem, wenn Du ein Stück nach unten scrollst:

 

Eine Ratssitzung entweder live oder als Aufzeichnung zu verfolgen ist sehr empfehlenswert. So bekommst Du Eindrücke, wie im Rat gearbeitet und debattiert wird, aber auch wie sich die Ratsmitglieder zu politischen Themen und zum Bürgerwillen aufstellen.

Bedauerlicherweise werden bislang nur Sitzungen des Rats übertragen, denn auch in den Sitzungen der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse werden interessante und aufschlussreiche Diskussionen und zum Teil auch Entscheidungen getroffen.

⇒ Erklär-Video zum Rats-TV

Politische Gremien

Das höchste Gremium im Bochumer Rathaus ist der Rat der Stadt Bochum als politische Vertretung der Bürger*innen. Die Ratsmitglieder werden in den Kommunalwahlen von den Bürger*innen gewählt.

Da die Bevölkerungszahl der Stadt Bochum größer als 250.000 ist, muss der Rat gem. § 3 des Kommunalwahlgesetztes 66 Mitglieder haben. Die Hälfte der durch die Wahlen vergebenen Ratsmandate bekommen die Kandidat*innen, die direkt einen Wahlkreis gewinnen konnten, die andere Hälfte kommt aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen – in dem Verhältnis, in dem sie bei der Wahl abgeschnitten haben. Da bei den letzten Kommunalwahlen mehr als 33 Ratsmitglieder direkt gewählt wurden, hat der Bochumer Rat gemäß einer komplexen Berechnungsgrundlage 87 Mitglieder.

Ein Ratsmitglied ist ehrenamtlich tätig, erhält aber für die sehr zeitintensive und anspruchsvolle Arbeit eine Aufwandsentschädigung und muss vom Arbeitgeber für die Arbeit im Rat freigestellt werden.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Rats sind in § 41 der Gemeindeordnung NRW festgelegt. Dabei sieht die Gemeindeordnung vor, dass die Entscheidung über u.a. folgende Angelegenheiten vom Rat nicht an die Ausschüsse oder Bezirksvertretungen übertragen werden können:

  • Allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll.
  • Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter.
  • Wahl von Beigeordneten. Die Beigeordneten werden als kommunale Wahlbeamt*innen für acht Jahre vom Rat gewählt. Sie leiten in der Stadtverwaltung Dezernate, die jeweils mehrere Ämter mit inhaltlichem Bezug zueinander zusammenfassen.
  • Verleihung und die Entziehung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung.
  • Änderung des Gemeindegebiets, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
  • Abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren und abschließende Satzungsbeschlüsse auf der Grundlage des Baugesetzbuchs.
  • Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans.
  • Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
  • Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte.
  • Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung sowie die Bestätigung des Gesamtabschlusses.
  • Teilweise oder vollständige Veräußerung oder Verpachtung von Eigenbetrieben.
  • Übernahme von Bürgschaften.
  • Bestellung und Abberufung der Leitung und der Prüfer der Rechnungsprüfung sowie die Übertragung von Aufgaben auf die Rechnungsprüfung.
  • Genehmigung von Verträgen der Stadt mit Mitgliedern des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse sowie mit dem Bürgermeister*in und den leitenden Dienstkräften der Stadt.
  • Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen.

Ansonsten kann der Rat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse übertragen, die er gem. § 57 der Gemeindeordnung bilden kann.

Jede Stadt muss gem. § 57 Gemeindeordnung NRW ein Hauptausschuss, einen Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss haben.

Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden; in Bochum ist das so beschlossen worden.

Weitere Pflichtausschüsse für die Stadt Bochum sind

  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Schule und Weiterbildung
  • Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
  • Integrationsausschuss

Darüber hinaus gibt es in Bochum die folgenden Ausschüsse:

  • Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Ausschuss für Beteiligungen und Controlling
  • Ausschuss für Kultur und Tourismus
  • Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur
  • Ausschuss für Planung und Grundstücke
  • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit
  • Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa
  • Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung
  • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Um neben den gewählten Ratsmitgliedern zusätzlichen Fach- und Sachverstand zu nutzen, können den Ausschüssen ausgenommen den Haupt- und Finanzausschuss können auch

  • sachkundige Bürger*innen mit Stimmrecht
  • sachkundige Einwohner*innen mit beratender Funktion

den Ausschüssen angehören.

Alle Ausschüsse haben 15 Mitglieder, die von den Ratsparteien vorgeschlagen und vom Rat gewählt werden. Dabei erfolgt die Besetzung der Ausschüsse entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Rat.

Darüber hinaus hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören.

Bei Ausschusssitzungen darf die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger*innen nicht die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder erreichen.

Weitere rechtliche Vorgaben:

Alle kreisfreien Städte, also auch Bochum sind gem. § 35 Gemeindeordnung NRW dazu verpflichtet, das Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Die Stadt Bochum hat die Aufteilung in sechs Stadtbezirke in § 2 ihrer Hauptsatzung geregelt:

  • Bochum-Mitte (I)
  • Bochum-Wattenscheid (II)
  • Bochum-Nord (III)
  • Bochum-Ost (IV)
  • Bochum-Süd (V)
  • Bochum-Südwest (VI)

Für jeden Stadtbezirk muss es eine Bezirksvertretung geben, deren Mitglieder im Rahmen der Kommunalwahlen gewählt werden. Die Bochumer Bezirksvertretungen haben jeweils 19 Mitglieder einschließlich die/der Bezirksbürgermeister*in und den Stellvertretungen.

Ratsmitglieder, die zwar im entsprechenden Stadtbezirk wohnen oder kandidiert haben, aber nicht Mitglied der Bezirksvertretung sind, können an den Sitzungen der Bezirksvertretung mit beratender Funktion teilnehmen.

Die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen sind in der Anlage 2 der Hauptsatzung der Stadt Bochum  ausführlich festgelegt. § 37 der Gemeindeordnung NRW legt die Zuständigkeiten wie folgt fest:

  • Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Bibliotheken und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen.
  • Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege.
  • die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung, soweit es sich nicht um die Verkehrssicherungspflicht handelt.
  • Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk.
  • kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften.
  • Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks.

Zu Themen, die den Stadtbezirk zwar angehen, über die aber ein Ausschuss oder der Rat entscheidet, wird die Bezirksvertretung zumindest angehört und kann Anregungen geben.

Darüber hinaus gibt es in Bochum noch folgende Gremien:

  • Arbeitsgruppe des Haupt- und Finanzausschusses zur Umsetzung der Inklusion
  • Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“
  • Beirat „Leben im Alter“
  • Kommunalwahlausschuss
  • Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
  • Wahlprüfungsausschuss
Vorlagen sind Dokumente, über deren Inhalt in den Gremien beraten und entschieden werden. Sie finden die Vorlagen im Ratsinformationssystem (siehe Ratsinformationssystem 5) Es wird unterschieden in
  • Änderungsantrag
  • Anfrage einer Fraktion
  • Anregung
  • Antrag einer Fraktion
  • Antwort der Verwaltung
  • Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
  • Beschlussvorlagen der Verwaltung
  • Bürgerantrag
  • Einwohnerfrage
  • Finanzvorlage
  • Mitteilung der Verwaltung mit rein informativem Charakter
  • Vertrauliche Vorlage
Die Vorlagen werden von der Verwaltung organisiert und mit einer eindeutigen Nummer gekennzeichnet. Diese Nummer setzt sich zusammen aus dem Jahr, in dem die Vorlage erstellt wurde und einer dem Jahr angehängten laufenden Nummer, z.B. 20240977. Wenn Du aus dem Suchergebnis eine Vorlage anklickst, erhältst Du weitergehende Informationen:

Beschlussvorlagen haben immer den gleichen Aufbau:
  • der Vorlage
  • Status: öffentlich oder nicht öffentlich
  • Datum
  • Verfasser/in: Name / Fachbereich
  • Titel
  • Beratungsfolge: zuständige Gremien, Sitzungstermine / Zuständigkeiten (Anhörung, Vorberatung, Entscheidung)
  • Kurzübersicht
  • Beschlussvorschlag
  • Begründung
  • Finanzielle Auswirkungen
  • Klimatische Auswirkungen

Die Sitzungen der Gremien

Für alle Sitzungen des Rats und der Ausschüsse werden von der/dem Oberbürgermeister*in Tagesordnungen erstellt. Anträge oder Anfragen der Fraktionen müssen 14 Kalendertage vor der Sitzung zur Aufnahme in die Tagesordnung eingereicht werden.

Die Tagesordnungen für die Bezirksvertretungen werden von der/dem Bezirksbürgermeister*in in Abstimmung mit der/dem Oberbürgermeister*in erstellt.

Die Tagesordnung und die entsprechenden Vorlagen  werden an die Gremien-Mitglieder bis spätestens 7 Tage vor der Sitzung je nach Wunsch entweder per Post oder als E-Mail zugestellt.

Die Tagesordnungen sind jeweils für den öffentlichen Teil wie folgt gegliedert und wiederholen sich für den nichtöffentlichen Teil entsprechend:

RatHaupt- und FinanzausschussAusschüsseBezirksvertretungen
  1. Einwohnerfragehalbestunde
  2. Beschlussangelegenheiten
  3. Anträge
  4. Mitteilungen und Antworten
  5. Anfragen
  1. Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
  2. Beschlussvorschläge für den Rat
  3. Anträge
  4. Mitteilungen und Antworten
  5. Anfragen
  1. Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
  2. Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
  3. Beschlussvorschläge für den Rat
  4. Anträge
  5. Mitteilungen und Antworten
  6. Anfragen
  1. Einwohnerfragestunde *)
  2. Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
  3. Anhörungen
  4. Vorschläge und Anregungen
  5. Anträge
  6. Mitteilungen und Antworten
  7. Anfragen

*)  Soweit von der Bezirksvertretung vorgesehen

Die Mitglieder der Gremien haben die Aufgabe, die auf der Tagesordnung stehenden Vorlagen durchzuarbeiten. Das ist i.d.R. eine sehr zeitintensive Arbeit.

In regelmäßigen Sitzungen treffen sich die Mitglieder der Fraktionen, um sich auf die Gremien-Sitzung vorzubereiten und über die Vorlagen zu beraten und abzustimmen, wie sich die Gremien-Mitglieder zu den einzelnen Vorlagen aufstellen sollen. Möglich ist z.B.

  • die Vorlage einfach zu genehmigen.
  • einen sogenannten Änderungsantrag zu stellen, um das Vorhaben zu verbessern.
  • in der Debatte über die Vorlage im Gremium Fragen oder Diskussionen anzustoßen.
  • eine Entscheidung oder Beratung zu vertagen, bis Fragen beantwortet oder Unklarheiten beseitigt sind, oder vielleicht aber auch um die Anhörung einer Bezirksvertretung oder eines Beirats abzuwarten.
  • die Entscheidung dem nächsten Gremium in der Beratungsfolge zu überlassen.

Das bedeutet, dass die Entscheidung zu den einzelnen Vorlagen in aller Regel vor der Sitzung bereits feststehen. Auch wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und jedes Mitglied eines Gremiums eigentlich nach bestem Wissen und Gewissen an Abstimmungen teilzunehmen sollte, sind sie dennoch angehalten, sich bei den Abstimmungen an Absprachen zu halten. Man nennt das „Fraktionszwang“.

Rat

Haupt- und
Finanzausschuss

Ausschüsse

Bezirksvertretungen

  • Vorsitz: Oberbürgermeister*in
  • Stellvertretender Vorsitz: Bürgermeister*innen
  • Schriftführung
  • Verwaltung: Dezernats- und Referatsleitungen
  • Mitglieder des Rats*)
  • Bezirksbürgermeister*innen
  • Vorsitz: Oberbürgermeister*in
  • Schriftführung
  • Verwaltung: Dezernats- und Referatsleitungen
  • Mitglieder des Rats*)
  • Vorsitzende Mitglieder
  • Schriftführung
  • Verwaltung: Dezernats- und Referatsleitungen
  • Mitglieder des Ausschusses*)
  • Vorsitz: Bezirksbürgermeister*in
  • Schriftführung
  • Mitglieder der Bezirksvertretung *)
  • Ratsmitglieder mit beratender Stimme

*)  Gremien-Mitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Es wird eine Anwesenheitsliste herum gereicht, in der die Mitglieder ihre Anwesenheit per Unterschrift bestätigen.

Zuschauer:   Jede interessierte Person kann als Zuschauer am öffentlichen Teil einer Sitzung teilnehmen. Gem. § 12 (3) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bochum sind während der Sitzungen Störungen unerwünscht. Zuschauer*innen sollen sich gebührlich verhalten und die „Würde des Hauses nicht verletzen.

Die Sitzung wird von der oder der/dem Vorsitzenden formell eröffnet. Die oder der Vorsitzende erkundigt sich, ob alle Mitglieder die Einladung zur Sitzung zusammen mit der Tagesordnung und den Vorlagen fristgerecht erhalten haben und ob sie mit der Niederschrift der letzten Sitzung einverstanden sind.

Danach stellt die/der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. Dafür müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein.

Nun wird die Tagesordnung behandelt. Manchmal macht es Sinn, bestimmte Tagesordnungspunkte zusammen zu behandeln, oder ein geladener Gast (Investor, Mitarbeiter*in eines Planungsbüros, Sachverständige o.ä.) bittet aus terminlichen Gründen darum, Tagesordnungspunkte, zu denen er sprechen soll, in der Tagesordnung nach vorne oder nach hinten zu verlegen. Ist die Tagesordnung ggf. mit Änderungen genehmigt, beginnt die eigentliche Sitzung.

Die ganze Sitzung ist sehr formell. Die Gremien-Mitglieder sprechen die oder den Vorsitzenden mit „Frau Vorsitzende“ oder „Herr Vorsitzender“ an. Im Rat übernimmt der Oberbürgermeister den Vorsitz und wird mit „Herr Oberbürgermeister“ angesprochen.

Mitglieder, die zu einer Vorlage sprechen möchten, melden sich. Sie werden von der oder dem Vorsitzenden in eine Rednerliste eingetragen und entsprechend der Position in dieser Liste aufgerufen. Ein Mitglied darf zu demselben Beratungsgegenstand nur zweimal für i.d.R. für 10 Minuten sprechen.

Über Beschlussvorlagen wird nach der Beratung unter Berücksichtigung ggf. gestellter Änderungsanträge eine offene Abstimmung durchgeführt. Auf Antrag mindestens eines Fünftels der Mitglieder ist geheim oder namentlich (offen durch Namensaufruf) abzustimmen. Für einen Beschluss reicht eine einfache Mehrheit.

Sind die öffentlichen Tagesordnungspunkte abgearbeitet, bittet die oder der Vorsitzende die Personen, die nicht befugt sind, am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teil zu nehmen, den Sitzungssaal zu verlassen. Das sind mindestens Gäste aber auch Mitglieder anderer Gremien, die nicht Ratsmitglieder sind und mit den Tagesordnungspunkten des nicht öffentlich Sitzungsteil nicht befasst sind.

So wie die Sitzung formell eröffnet wird, wird sie auch formell beendet.

Innerhalb von acht Kalendertagen nach der Beschlussfassung kann entweder von der/dem Oberbürgermeister*in oder von mindestens einem Fünftel der Ausschussmitglieder schriftlich Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist bei der/dem Ausschussvorsitzenden einzureichen und unverzüglich an die/den Oberbürgermeister*in weiterzuleiten.

Die Niederschrift wird von der/dem Vorsitzenden zusammen mit der Schriftführung erstellt und muss spätestens am zwölften Werktag nach der Sitzung den Gremienmitgliedern wie auch der Öffentlichkeit vorliegen. Wesentliche Inhalte der Niederschrift sind:
  • Kalendertag, Ort, Beginn, Unterbrechung und Schluss der Sitzung.
  • die Namen der oder des Vorsitzenden, der Schriftführung, der anwesenden und der abwesenden Gremienmitglieder. Bei den Abwesenden wird vermerkt, ob sie entschuldigt oder unentschuldigt fehlen.
  • vor Eintritt in die Tagesordnung
    • Einführung neuer Mitglieder des Gremiums
    • Feststellungen
    • zur Beschlussfähigkeit
    • ob gegen die ordnungsgemäße Einberufung kein Widerspruch erhoben wird
    • ob der Tonaufzeichnungen durch die anwesenden Medien zustimmt wird
    • ob die Mitglieder die Sitzungsunterlagen vollständig erhalten haben
    • Änderungen der Tagesordnung und Genehmigung durch die Mitglieder
    • Kenntnisnahme der Niederschrift zur letzten Sitzung und ggf. Änderungen oder Ergänzungen
  • Behandlung der öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte, wobei die Aufzeichnungen zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlich verfügbaren Niederschriften selbstverständlich nicht enthalten sind.
    • Über den wesentlichen Inhalt der Beratungen werden Aufzeichnungen nur dann gemacht, wenn dies zur Erläuterung der Beschlüsse notwendig ist.
    • Für Beschlussvorlagen wird das Abstimmungsergebnis protokolliert.
    • Werden Anfragen unmittelbar in der Sitzung beantwortet, werden der Wortlaut der Anfrage und die Antwort nicht protokolliert.