Der Wald soll weg!

Für ein Gewerbeobjekt und 160 oberirdische Parkplätze an der Markstraße, Ecke Stiepeler Straße soll ein Wald mit teilweise schützenswerten Bäumen gefällt werden.

Dem zuständigen Fachausschuss für Planung und Grundstücke wird ein Antrag von Volt mit Vorschlägen zur Planungsänderung vorgelegt, durch die große Teile des Walds erhalten werden können.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 862 sieht im nördlichen Bereich des Plangebiets, in dem sich ein Wald im Sinne des Gesetzes (§ 2 BWaldG i.V.m. § 1 LFoG) mit zahlreichen schützenswerten Bäumen befindet, ein Gewerbeobjekt und einen Parkplatz mit 160 Stellflächen vor (siehe Bild 1 (Quelle: B-Plan 862  https://www.o-sp.de/download/bochum/456656) und Bild 2 (Quelle: B-Plan 862  https://www.o-sp.de/download/bochum/522399)).

Im nord-östlichen Bereich ist der Baumbestand wie auch die Anzahl der schützenswerten Bäume im Vergleich zum nördlichen und nordwestlichen Bereich gering (siehe Bild 1). In diesem Bereich sieht der B-Plan eine Freifläche vor (siehe Bild 3 / Quelle: B-Plan 862 https://www.o-sp.de/download/bochum/456666)

Der Antrag von Volt regt an, die Realisierung folgender Vorschläge zu prüfen:

  1. Das Gewerbeobjekt wird im nord-östlichen Bereich des Plangebiets verortet, wo der Baumbestand wie auch die Anzahl der schützenswerten Bäume im Vergleich zum restlichen nördlichen Bereich gering ist (siehe Bild 4).
  2. Auf den oberirdischen Parkplatz wird verzichtet. Stattdessen wird eine Tiefgarage unter dem Gewerbeobjekt realisiert (siehe Bild 4).
  3. Auch wenn die maximale Höhe der Bebauung auf 14,5 m festgelegt wurde, soll geprüft werden, ob für die Wohnbebauung nicht fünf Geschosse realisiert werden können.
  4. Die Aufforstung im Bereich Engelsburg wird trotzdem vorgenommen, um ein ökologisches Plus im Vergleich zum Plan zu erzielen.
Bild 3

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in einer Beschlussvorlage vor, den Antrag von Volt aus formellen Gründen abzulehnen. Der Ausschuss stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung zu und hat damit dem Bürgerantrag abgelehnt.

Der Wald wurde Anfang 2025 gefällt.

Der Antrag von Volt wurde abgelehnt

Abstimmungsergebnisse
Sitzung des Ausschuss für Planung und Grundstücke:12.11.20214
TOP1.1
Vorlage Nr.

20242601

Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung:20242601
Antrag von Volt

Niederschrift (siehe Seite 3)

„ja“ zur Beschlussvorlage der Verwaltung = „nein“ zum Antrag von Volt

Informationen zum B-Plan 0862 Markstraße / Stiepeler Straße –

Die Verwaltung der Stadt Bochum führt in ihrer Beschlussvorlage aus, dass das Anliegen des Antrags von Volt

  • in die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung gehört
  • die Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung abgelaufen sind

und sich der Ausschuss für Planung und Grundstücke deshalb nicht mit dem Bürgerantrag befassen muss.

Bei Bauvorhaben ist i.d.R. zu Beginn der Planphase und vor der Verabschiedung der Planung eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Für die Öffentlichkeitsbeteiligung sieht das Gesetz eine Ankündigung und enge Fristen vor. Die Ankündigungen finden sich in aller Regel im sogenannten Amtsblatt und auf einer Seite der Stadt Bochum. Viele Menschen kennen aber weder das Amtsblatt noch die entsprechende Internetseite.
In der Frist vor der Verabschiedung der Planung können sich Interessierte die sehr umfangreichen Planungsunterlagen im Rathaus oder im Internet ansehen. 

Wenn die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, ist bereits sehr viel Zeit, Mühe und Geld für die Planung aufgebracht worden. Es ist plausibel, dass gravierende Änderungen oder gar ein Abrücken von der Planung zu diesem Zeitpunkt nur schwer zu realisieren ist.

Vielleicht hätte der Wald in diesem Beispiel gerettet werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger in einer sehr frühen Phase über die Auswirkungen der Planungen informiert und bei der Planungen eingebunden worden wären.  Deshalb setzte ich mich für ein strukturiertes Beteiligungssystem für Bochum ein.